10514 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen erwerbsorientierte, erwerbstätige Eltern den Tagesbetrag erhalten können, den sie mit ihren Einkünften aus dem Jahr vor der COVID-19-Krise erhalten hätten.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahme:

Für Geburten im Jahr 2021 erfolgt neben der Vergleichsrechnung 2020 eine zweite Vergleichsrechnung mit den maßgeblichen Einkünften, die im Steuerbescheid 2019 ausgewiesen sind. Der höhere Tagesbetrag wird ausgezahlt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Sandra Gerdenitsch.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Bernhard Hirczy                                              Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende