10524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG Novelle 2020) geändert wird

Der Hauptzweck des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates dient der Umsetzung von Unionsrecht, insbesondere der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2018/410/EU), der Verordnung über die Gratiszuteilung (VO (EU) 2019/331) und des Beschlusses zur Carbon-Leakage Einstufung (Beschluss (EU) 2019/708), aber auch der Verordnung über CO2-neutrales Wachstum im Flugverkehr (Verordnung (EU) 2017/2392). Zuletzt wurden mit der Aktivitätsdatenverordnung (Verordnung (EU) 2019/1842) klare Regeln für Anpassungen der übergangsweisen kostenlosen Zuteilung infolge von Produktionsänderungen gemäß Art. 10a Abs. 21 der ETS-RL vereinbart. Eine weitere wichtige Unionsrechtsquelle ist die Verordnung über die Überwachung und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (Verordnung (EU) Nr. 2018/2066), die mit Stand Herbst 2020 einer weiteren Novellierung unterzogen wird. Die verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlage des gegenständlichen Entwurfs bildet Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Luftreinhaltung …“), da dieser – wie bereits in den Erläuterungen zum Emissionszertifikategesetz im Jahr 2011 ausführlich dargelegt wurde – mit einem besonderen Instrumentarium auf die Verringerung der Emission von Treibhausgasen – also von Substanzen, die unstrittig als Luftschadstoffe (vgl. § 2 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz-Luft) gelten – durch die Emittenten solcher Treibhausgase abzielt.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Bettina Lancaster, Andrea Kahofer, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross und Michael Bernard.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                         Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender