10527 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verhinderung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 – ADBG 2021) erlassen und das Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt zwei wesentliche Ziele:

1) Die Umsetzung des World Anti-Doping Codes 2021 (WADC 2021):

In Österreich wurde der WADC zunächst durch das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 umgesetzt. Gemäß der Einleitung des WADC 2021 ist der Code das grundlegende und allgemein gültige Dokument, auf dem das Welt-Anti-Doping-Programm im Sport basiert. Zweck des Codes ist die Förderung der Anti-Doping-Anstrengungen durch die umfassende Harmonisierung der zentralen Elemente im Bereich der Anti-Doping-Arbeit. Das Welt-Anti-Doping-Programm umfasst alle notwendigen Elemente, um eine bestmögliche Abstimmung und Umsetzung („best practice“) internationaler und nationaler Programme zur Anti-Doping-Arbeit zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang umfasst der vorliegende Beschluss des Nationalrates die nachfolgenden Hauptumsetzungsschwerpunkte:

-       Implementierung des Freizeitsportlers („recreational athlete“);

-       Implementierung eines neuen Dopingtatbestandes;

-       Implementierung der Substanzen mit Missbrauchspotential („substances of abuse”);

-       Implementierung der Regelungen des neuen Internationalen Standards für Information & Prävention;

-       Neuregelung des Nationalen Testpools im Sinne der Aufnahme von Mannschaften in diesen;

-       Implementierung einer einvernehmlichen Verfahrensbeilegung („case resolution agreement“).

2.) Umsetzungen der Erfahrungen aus den letzten sechs Jahren der Vollziehung des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007:

-       Neustrukturierung der Dopingprävention;

-       Neustrukturierung datenschutzrechtlicher Bestimmungen;

-       Neustrukturierung der Unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK);

-       Erweiterung des Nationalen Testpools;

-       Zur Beschleunigung des Verfahrens wird Sportlerinnen und Sportlern die Möglichkeit gegeben innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens einen ihr oder ihm vorgeworfenen Anti-Doping-Verstoß einzugestehen und somit eine Reduktion der Sperre zu bewirken;

-       Implementierung einer Verjährungsbestimmung.

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. Gemäß § 33 Abs. 1 GO-BR wurde beschlossen, Mag. Michael Cepic von der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH den Verhandlungen als Auskunftsperson beizuziehen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA und Mag. Michael Cepic.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                               Andreas Lackner                                                         Thomas Schererbauer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender