10538 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden

Zum Finanzausgleichsgesetz 2017:

Der Einbruch bei den Erträgen bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aufgrund der COVID-19-Krise trifft alle Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Beteiligung (grob 2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden), wobei die Gemeinden zusätzlich auch durch Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer belastet werden. Der Bund unterstützt die Gemeinden bereits durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit einem Betrag von 1,0 Milliarden Euro, um die Gemeinden in ihrer wichtigen Funktion als Investor im Bereich der Daseinsvorsorge zu unterstützen.

Da die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu denen des Bundes und der Länder begrenzt sind, wirken sich die derzeit geringen Abgabenerträge auf die Liquidität der Gemeinden besonders negativ aus. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen daher die Liquidität der Gemeinden und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Dieses Paket umfasst drei Maßnahmen:

1.     Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400,0 Mio. Euro bei der Zwischenabrechnung im März 2021.

2.     Sonder-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden, im Jahr 2021 iHv. rd. 1.000,0 Mio. Euro. Die Rückzahlung beginnt frühestens im Jahr 2023.

3.     Aufstockung des Strukturfonds im Jahr 2021 um 100,0 Mio. Euro

Im Jahr 2021 werden die Gemeinden vom Bund somit mit einem Gesamtbetrag von 1.500,0 Mio. Euro unterstützt.

Zum Einkommensteuergesetz 1988 und zur Bundesabgabenordnung:

Es sollen Klarstellungen vorgenommen und ein Redaktionsversehen beseitigt werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Jänner 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, MMag. Elisabeth Kittl, BA, Dominik Reisinger, Otto Auer, Thomas Dim, Doris Hahn, MEd MA und Elisabeth Mattersberger.


 

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit (dafür: V, G dagegen: S, F) nicht zu Stande gekommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Wien, 2021 01 26

                                      Otto Auer                                                                           Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender