10547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1. Ziffer 1 lautet:

„1. In § 37b Abs. 4 werden die Bezeichnungen „Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ und „dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ durch die Bezeichnungen „Bundesministers für Arbeit“ und „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.“

2. Die Ziffer 3 des Antrages wird als Ziffer 4 bezeichnet und davor wird folgende neue Ziffer 3 eingefügt:

„3. In § 78 Abs. 38 und Abs. 42 wird die Wortfolge „31. März 2021“ jeweils durch die Wortfolge „30. Juni 2021“ ersetzt.“

3. Die (neue) Ziffer 4 lautet:

 „4. Dem § 78 wird nach Abs. 42 folgender Abs. 43 angefügt:

„(43) § 37b Abs. 4 und Abs. 6 sowie § 78 Abs. 38 und Abs. 42 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Februar 2021 in Kraft.“