10550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Bei dieser Ergänzung handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung. Bereits bisher waren die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion bzw. dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden, in der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass der Ausschreibung die jeweils zuletzt seitens der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport genehmigten Arbeitsplatzbeschreibung zugrunde zu legen ist.
Diese Anpassung dient einerseits der weiteren Professionalisierung, andererseits auch der Beschleunigung des Ausschreibungsverfahrens und erhöht die Transparenz der Ausschreibung für die Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf die geforderten Anforderungen im Zusammenhang mit dem künftigen Arbeitsplatz.“
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 03 09
Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross Karl Bader
Berichterstatter Vorsitzender