10558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Depotgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt auf die Schaffung einer „digitalen Sammel­urkunde“ für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate ab. Dies soll insbesondere die Digitali­sierung und Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und dadurch der Finanz­standort Österreich für internationale Marktteilnehmer weiter an Attraktivität gewinnen. Die Schaffung einer „digitalen Sammelurkunde“, als zusätzliche Option neben der bereits bestehenden physischen Sammelurkunde, vereinfacht den Prozess von Wertpapieremissionen, da einerseits das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie andererseits die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann. Als Beispiel hiefür kann genannt werden, dass im Jahr 2019 beim österreichischen Zentralverwahrer (OeKB CSD GmbH) ca. 7756 Sammelurkunden eingeliefert wurden. Die Digitalisierung würde daher auch im Interesse der Nachhaltigkeit Papier, insbesondere aber auch Transportfahrten ersparen. Zudem handelt es sich um einen technologieneutralen Ansatz zur Digitalisierung von Sammelurkunden. Darüber hinaus trägt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dem derzeit übergeordneten Ziel der Verminderung des Ansteckungsrisikos mit COVID-19 Rechnung, da der physische Kontakt zwischen am Emissionsprozess beteiligten Personen verringert werden kann.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer und MMag. Dr. Michael Schilchegger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 09

                                      Otto Auer                                                                           Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender