10566 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Ausnahme des § 12 Abs. 2a soll infolge des dritten (verlängerten) ‚Lockdowns‘ bis Ende März 2021 verlängert werden. Damit werden selbständig Erwerbstätige, die während der Betriebsschließung eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, aber aus der Pflichtversicherung in der Pensions­versicherung nach dem GSVG für diesen Zeitraum nicht ausscheiden können, vor späteren Rück­forderungen geschützt. Die Erwerbstätigkeit muss allerdings für den Zeitraum des Leistungsbezuges eingestellt sein. Da Leistungsbezieher nach dem AlVG (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) von Ansprüchen nach dem Härtefallfonds ausgeschlossen sind, ist eine ‚doppelte‘ Absicherung dieser Personen ausgeschlossen.“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Durch die vorgeschlagenen Änderungen sollen Unterbrechungen der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Altersteilzeit infolge der anhaltenden Pandemie bei späterem Wiederbeginn noch bis Ende Juni 2021 keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistungsansprüche der Betroffenen haben.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andreas Lackner und Marlies Steiner-Wieser.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 09

                            Ernest Schwindsackl                                                        Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende