10569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird
Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Da die Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus andauern wird und noch nicht absehbar ist, ob ein Impfstoff auch für Schwangere empfohlen werden kann, wird eine Verlängerung des Anspruchs auf Freistellung bis zum Sommer notwendig.
In Abs. 6 wird präzisiert, dass Freistellungen mit dem 30. Juni 2021 enden, aber die Anträge der Arbeitgeber wie auch die Erstattungen für diese Freistellungen über den 30. Juni hinaus möglich sind.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Daniela Gruber-Pruner, Korinna Schumann und Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 03 09
Bernhard Hirczy Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende