10572 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens (288/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Am Montag, dem 25. Jänner 2021, wurde das beeindruckende Ergebnis des Tierschutzvolksbegehrens veröffentlicht, 416.229 Bürgerinnen und Bürger haben die wichtigen Forderungen zum Tierschutz unterstützt. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bundeswahlbehörde wird in Folge dieses Volks­begehren dem Nationalrat zur Vorberatung zugewiesen.

Tierschutz ist in weiten Bereichen eine Materie, die Bund, Länder und Gemeinden beschäftigt. Es sollte daher möglich sein, zum Thema Tierschutz auch im Bundesrat die Verhandlungen zu führen, da dieses Thema eines der Kernthemen des Bundesrates ist. Um solche Beratungen zu ermöglichen, soll dieser Entschließungsantrag dienen.

Die Forderungen (Das Volksbegehren), welchen 416.229 Österreicherinnen und Österreichern eine starke Stimme erteilten, lauten wie folgt:

‚FÜR EIN ÖSTERREICH, DAS IM UMGANG MIT TIEREN VORBILDLICH IST:

Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft

Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern.

Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

Eine starke Stimme für die Tiere

Einige Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens bedingen einander und sind daher über weite Strecken als Gesamtpaket zu betrachten, sie bauen aufeinander auf. So benötigt etwa die Umstellung auf eine Landwirtschaft, die den Tieren gerecht wird (Punkt 1), eine entsprechende Unterstützung und Nachfrage durch die öffentliche Hand (Punkt 2) und die Konsumentinnen und Konsumenten (Punkt 3).

1. FÜR EINE TIERGERECHTE UND ZUKUNFTSFÄHIGE LANDWIRTSCHAFT

Zur Umstrukturierung der österreichischen Landwirtschaft in eine menschen-, tier- und umweltgerechte, ökologisch, ökonomisch und sozial zukunftsfähige Landwirtschaft, in der das Tierwohl hohe Beachtung erfährt und die Tiere unserer Kulturlandschaft einen Lebensraum finden, sind insbesondere nachfolgende Grundsätze umzusetzen:

1.1: HALTUNGSFORMEN MÜSSEN GRUNDBEDÜRFNISSE DER TIERE BEFRIEDIGEN

Tieren muss es möglich sein, sich ausreichend zu bewegen und zu beschäftigen, mit Artgenossen frei zu interagieren, angeborene Verhaltensweisen auszuleben, artgemäß zu ruhen und sich tiergerecht zu ernähren. Nicht vereinbar mit ihren Grundbedürfnissen sind z.B. mangelnde Bewegungsmöglichkeiten, die Haltung auf Vollspaltenböden, Stallhaltung ohne Einstreu, Kastenstandhaltung, fehlendes Beschäftigungsmaterial oder zu hohe Besatzdichten.

1.2: SCHLUSS MIT QUALZUCHT

Masthühner, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können, oder Kühe, die extreme Milchleistungen erbringen müssen, sind Beispiele für züchterische Auswüchse, die für die betroffenen Tiere ein Leben voller Leid bedeuten und daher beendet werden müssen. Durch bundesweite Programme ist die Umstellung auf robustere, gesundere Rassen voranzubringen.

1.3: TIERTRANSPORTE MINIMIEREN, STRESS VOR DER SCHLACHTUNG REDUZIEREN

Transporte sollen bis zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof führen oder auf eine Höchstdauer von vier Stunden beschränkt werden. Fleischtransporte sollen Lebendtransporte ersetzen. Exporte von Zuchttieren in Drittstaaten sind an die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus in den Zielstaaten zu knüpfen. Hochträchtige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung transportiert werden. Kälber und Lämmer sollen in Österreich aufgezogen und dürfen nicht im Säuglingsalter exportiert werden. Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher Standard zu verankern. Mobile Schlachthöfe, Hofschlachtung und andere Formen der transportvermeidenden Schlachtung sollen gefördert und erleichtert werden.

1.4: AMPUTATIONEN, SCHMERZHAFTE EINGRIFFE UND KÜKENTÖTEN BEENDEN

Kastration ohne Schmerzausschaltung oder Kupieren der Schwänze von Schweinen sind Beispiele für Praktiken, die so rasch wie möglich zu beenden sind. Statt Tiere an Haltungssysteme anzupassen, sollen sich die Haltungssysteme nach den Bedürfnissen der Tiere richten. Die millionenfache Tötung männlicher Küken von Legerassen soll verboten werden, sobald Methoden für eine frühzeitige Geschlechts­bestim­mung im Ei praxistauglich sind.

1.5: ARTGEMÄSSE FÜTTERUNG STATT NAHRUNGSKONKURRENZ UND NATUR­ZERSTÖRUNG

Die artgemäße Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln regionaler Herkunft nützt Mensch, Tier & Umwelt. Die Regenwald-Zerstörung für den Anbau von Gentech-Soja hat nicht nur enorme Auswirkungen auf das Klima, sie vernichtet auch den Lebensraum vieler Tiere.

2. ÖFFENTLICHE MITTEL SOLLEN DAS TIERWOHL FÖRDERN

2.1: UMSCHICHTUNG DER FÖRDERMITTEL

Nationale landwirtschaftliche Fördermittel sind so umzuschichten, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und Bäuerinnen und Bauern eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern, statt Konzentrationsbewegungen zu verstärken. Dieses Ziel ist auch bei den Verhandlungen über die Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu verfolgen.

2.2: LEBENSMITTEL-BESCHAFFUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND AN TIERWOHL KNÜPFEN

Für Ausschreibungen und Aufträge öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen sind verbindliche, substantielle und ansteigende Mengenquoten für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft und für Bio-Lebensmittel festzulegen.

3. MEHR TRANSPARENZ FÜR KONSUMENTINNEN UND KONSUMENTEN

3.1: VERPFLICHTENDE TIERWOHL-KENNZEICHNUNG TIERISCHER LEBENSMITTEL

Nach dem erfolgreichen Vorbild der vierstufigen Kennzeichnung von Schaleneiern sind alle tierischen Lebensmittel in Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Küchen nach Tierwohlkategorie und Herkunft zu kennzeichnen.

3.2: VERPFLICHTENDE PELZ-KENNZEICHNUNG NACH DEM VORBILD DER SCHWEIZ

Dabei sind alle Tierpelz-Artikel (auch Besätze etc.) nach Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode (z.B. Fallenfang) zu kennzeichnen.

3.3: SCHLUSS MIT IMPORTIERTEN TIERQUAL-PRODUKTEN

Tierqual-Produkte, die in Österreich nicht hergestellt werden dürfen, sollen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählen etwa Eier aus Käfighaltung, Enten- und Gänsestopfleber oder Pelz aus „Pelztierfarmen“.

4. EIN BESSERES LEBEN FÜR HUNDE UND KATZEN

4.1: QUALZUCHT VERUNMÖGLICHEN

Die bestehenden Regelungen gegen Qualzucht haben sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Noch immer müssen Hunde, Katzen und andere Heimtiere an Atemnot, missgebildeten Schädeln, Haarlosigkeit und anderen Auswüchsen falsch verstandener Rassezucht leiden.

Bestehende Ausnahmebestimmungen müssen daher gestrichen und Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mit einem eindeutigen Zuchtverbot belegt werden.

4.2: KATZENSCHUTZ NEU REGELN

Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Haltung und Kastration von Katzen bietet keine tragfähige Lösung für die Streunerproblematik. Es soll daher im Zusammenwirken mit allen relevanten Interessengruppen ein Prozess zur Verbesserung initiiert werden, der dem Wohl der Tiere gerecht wird.

5. EINE STARKE STIMME FÜR DIE TIERE

5.1: MITWIRKUNGSRECHTE FÜR TIERSCHUTZORGANISATIONEN

Um die Stimme der Tiere in gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu stärken, sollen anerkannte Tierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte und Parteistellung erhalten. In Deutschland ist dies in mehreren Bundesländern bereits verwirklicht, in Österreich gibt es das Verbandsklagerecht z.B. im Konsumentenschutzgesetz.

5.2: DEN AMTLICHEN TIERSCHUTZ STÄRKEN

Die Ressourcen der öffentlichen Stellen, welche die Einhaltung des Tierschutzrechtes überwachen und die Interessen des Tierschutzes vertreten sollen, sind so lange kontinuierlich zu erhöhen, bis die Einhaltung der geltenden Tierschutzanforderungen flächendeckend gewährleistet ist. Bestehende Unvereinbarkeiten sind zu beseitigen. Weiters ist den Tierschutzombudspersonen das Recht einzuräumen, die Höchstgerichte anzurufen, wenn Verordnungsbestimmungen dem Tierschutzgesetz widersprechen.‘“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Korinna Schumann.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Karlheinz Kornhäusl, Marlies Steiner-Wieser und Korinna Schumann.

Der von Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl im Zuge der Debatte eingebrachte Antrag auf Vertagung wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen (dafür: S, F, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Korinna Schumann gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 03 09

                             Korinna Schumann                                                           Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender