10573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) (286/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Wirkstoff Glyphosat wird von der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung, WHO) nach wie vor als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft. Trotz Mehrheitsbeschlüssen im Nationalrat sowie im Bundesrat, diesen Wirkstoff in Österreich aus dem Verkehr zu ziehen, und einer breiten Meinung in der Bevölkerung, dass nicht nur im Privatbereich, sondern auch im öffentlichen Bereich und vor allem auch im Rahmen der Lebensmittelherstellung und Futtermittelproduktion Glyphosat keine Verwendung mehr finden soll, sind in Österreich Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat nach wie vor im Handel.

Die Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft hat Hebel in der Hand, die österreichischen Äcker von Glyphosat zu befreien. Eine dieser Möglichkeiten besteht durch die Gestaltung des Maßnahmenprogramms für die ländliche Entwicklung, das die sogenannte Säule 2 der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU bildet. Hier ist die Landwirtschaftsministerin auf Grund fehlender innerösterreichischer gesetzlicher Verpflichtung die alleinige Gestalterin im Rahmen der europäischen Gesetzgebung.

Das Umweltprogramm innerhalb der Säule 2 ist ein entscheidender Mechanismus.

Es ist längst überfällig, dass Agrarfördermittel, die im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung in Anspruch genommen werden können, nur unter der Voraussetzung abgerufen werden können, dass der landwirtschaftliche Betrieb ohne Breitbandherbizide, also auch ohne Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat, seine Felder bearbeitet - dies, um für die Gesundheit der Bevölkerung vorzusorgen und um ein lebendiges Bodenleben zu erhalten, wieder zu erreichen, saubere Grundwasserkörper zu erhalten oder wieder zu erlangen und um ausreichend Futtermittelquellen für Bestäuber und andere für die Biodiversität wichtige Insekten sicher zu stellen. Die Umwelt-NGO Global 2000 weist seit Langem darauf hin, dass hier eine wesentliche Möglichkeit besteht, die ausgebrachte Menge Glyphosat auf Österreichs Feldern deutlich zu reduzieren.

Dies dient auch dem Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe, denn ein gesunder Boden und Lebensmittel, die möglichst pestizidfrei produziert werden, sichern langfristig die Chancen der Höfe in Österreich.

Der Einsatz der öffentlichen Steuermittel durch die Gemeinsamen Agrarpolitik der EU muss Klima- und Umweltschutz voranbringen. Gerade das Umweltprogramm ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, weshalb auch ein direkter Einfluss auf die Ausbringung chemisch-synthetischer Pestizide erfolgen muss.“

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Otto Auer, Silvester Gfrerer, Dr. Peter Raggl, Andreas Arthur Spanring, Andrea Kahofer und Martin Preineder.

Der von Bundesrat Silvester Gfrerer im Zuge der Debatte eingebrachte Antrag auf Vertagung wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Breitbandherbiziden durch öffentliche Steuermittel im Rahmen des Umweltprogramms des Programms für die ländliche Entwicklung (Säule 2 der GAP) (286/A(E)-BR/2021) keine Mehrheit (dafür: tw. S, dagegen: V, F, G).

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung am 9. März 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Antrag (286/A(E)-BR/2021) keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 09

                                 Günther Novak                                                               Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender