10584 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind zahlreiche Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse entfallen und wurden etliche Kunst- oder Kultureinrichtungen geschlossen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich auch das 2. Halbjahr 2021 betreffen, weshalb eine Ausweitung des Geltungszeitraumes dieses Bundesgesetzes vorgesehen ist und Veranstaltern und Betreibern im Kulturbereich und im Sport die Möglichkeit geboten werden soll, anstelle ihrer Rückzahlungspflicht entsprechende Gutscheine auszugeben.

 

Besonderer Teil

Zu Z 2 (§ 1 Abs. 1a):

Durch die Erstreckung des Anwendungsbereichs auf das 2. Halbjahr 2021 sind bisher vom Abs. 1a erfasste Sachverhalte  nun vom Abs. 1 mitumfasst. Der Absatz kann daher entfallen.

Zu Z 4 und Z 5 (§ 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4):

Aufgrund der Erstreckung des Anwendungsbereichs auf das 2. Halbjahr 2021 sollen differenzierte Regelungen gelten, ab wann vom Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Gutscheinwerts verlanget werden kann.

Zu Z 7 und 8 (§ 4):

Regelungen bezüglich des In- und Außerkrafttretens und der Übergangsbetimmungen.“

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Eva Prischl, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Thomas Dim.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.


Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 03 29

                               Marco Schreuder                                                 Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende