10592 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird

Die durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates geplante Novellierung des Ziviltechnikergesetzes wird aufgrund des Urteils C-209/18 des Europäischen Gerichtshofes vom 29. Juli 2019 vorgenommen. In diesem wurde die Nichtumsetzung von Teilen der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt durch die Republik Österreich festgestellt. Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll ein europarechtskonformer Zustand hergestellt werden.

Es wird weiters die Möglichkeit geschaffen, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechniker­berufs auszuüben. Ziviltechnikergesellschaften sowie interdisziplinäre Gesell­schaften mit Ziviltechnikern sollen dazu verpflichtet werden, Änderungen ihres Gesellschaftsvertrags dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftssandort unverzüglich bekannt zu geben. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass im Rechtsverkehr deutlich wird, wer an einer Ziviltechnikergesellschaft beteiligt ist. Auch im Fall einer Beteiligung von einer interdisziplinären Gesellschaft mit Ziviltechnikern an der Ziviltechnikergesellschaft soll offengelegt werden, wer an dieser interdisziplinären Gesellschaft mit Ziviltechnikern beteiligt ist

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Josef Ofner, Stefan Schennach und Mag. Christian Buchmann.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 03 29

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                     Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende