10593 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 18/2020 wurde das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 112/2020 wurde die gesetzliche Befristung bis Ende März 2021 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen.

Die Möglichkeit zur – vorübergehenden – Reduktion der betrieblichen Ausbildungszeit zum Zweck der Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b AMSG hat sich bewährt und soll auch weiterhin genutzt werden können, um Unternehmen mit betrieblicher Kurzarbeit die Ausbildung von Lehrlingen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Entsprechend dem Ende der COVID-Kurzarbeitsphase 4 soll die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge nunmehr bis zum 30. Juni 2021 befristet werden.

Weiterhin kann mit bis zu 5 Prozent der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge (rund 5.000 Personen) gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Die neuen Bestimmungen sollen entsprechend dem Beginn der COVID-Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf den Kompetenztatbestand ‚Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie‘ (Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG).“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 29

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                     Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende