10594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlassung neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates soll bei neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt werden. Damit sollen Schranken bei der Aufnahme und Ausübung reglementierter Tätigkeiten innerhalb der EU abgebaut und ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene geschaffen werden.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Konkretisierung eines solchen Prüfungsverfahrens, zumal eine Prüfung der Vereinbarkeit von neuen Vorschriften, die die Berufs- und Erwerbsfreiheit einschränken, nach unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch bisher geboten ist.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung soll vor der Erlassung von neuen oder abgeänderten Berufs­reglementierungen von den zuständigen Organen durchgeführt werden. Im vorliegenden Gesetzes­beschluss wird der Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Grundsätzen festgelegt. Zusätzlich enthält die Anlage ein Prüfschema zur Konkretisierung der Prüfung mit Fragen, etwa im Hinblick auf die Bereiche Allgemeininteresse, Angemessenheit und Nichtdiskriminierung.

Der Beschluss des Nationalrates enthält weiters Regelungen über Anforderungen an die Verhältnismäßigkeits­prüfung, das durchzuführende Begutachtungsverfahren sowie die nachträgliche Überwachung.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 03 29

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                     Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende