10595 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digitalisierungsfondsgesetz-Digi-FondsG) erlassen wird
Gerade die Corona-Krise hat die Rolle der Digitalisierung noch stärker sichtbar gemacht. Nicht nur für die unmittelbare Bewältigung der Krise, sondern auch für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit ist die digitale Transformation von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung von entscheidender Rolle. Als digitaler Top-Standort kann es Österreich gelingen, eine neue wirtschaftliche Dynamik auszulösen und den Aufschwung aus der Corona-Krise zu beschleunigen. Investitionen in eine bürgernahe, serviceorientierte Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur sind Investitionen in die Zukunft.
Die Bundesregierung hat mit dem „Aktionsplan
Digitalisierung 2022“ (Beschluss des Ministerrats 35/10 vom 21. Oktober 2020)
diesen Grundsätzen Rechnung getragen, indem sie für weitere
Digitalisierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 und 2022
zusätzliche 160 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat.
Der genannte Aktionsplan hat zudem die „Task Force Digitalisierung
2022“ eingerichtet, die als Governance-Mechanismus zur Umsetzung des
Programms dient. Der Bundeskanzler, der Vizekanzler, der Bundesminister
für Finanzen sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort entsenden je einen Vertreter in diese Task Force, welche im
Wesentlichen folgende Aufgaben wahrnimmt: Auswahl der relevanten Projekte,
Entscheidung über die Mittelzuteilung und –verwendung. Die Arbeiten
in der Task Force wurden unverzüglich aufgenommen und die erste Tranche
der Projekte wurde einvernehmlich ausgewählt.
Begleitend zu den angeführten Schritten soll nun durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates der Digitalisierungsfonds bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet werden, welcher mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dipl.-Ing. Andrea Holzner, Josef Ofner, Korinna Schumann und Sonja Zwazl.
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.
Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Wien, 2021 03 29
Ing. Isabella Kaltenegger Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende