10605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 8. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Auf europäischer Ebene wird derzeit die gemeinschaftliche Beschaffung von Arzneimitteln – insbesondere handelt es sich hierbei um monoklonale Antikörper – zur Behandlung von COVID-19 Patienten im Rahmen von Joint Procurements diskutiert. Im Falle einer Teilnahme Österreichs an solchen Joint Procurements würde das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Vertragspartner fungieren, weshalb es notwendig ist, eine gesetzliche Grundlage für die Verteilung solcher auf diesem Wege angeschaffter Arzneimittel an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu schaffen. Diese Aktivität versteht sich als einmalige Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, die keinerlei Implikation für die bestehende generelle Regelung der Kostentragung für die Beschaffung von Arzneimitteln in Österreich hat.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. März 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 03 29
Marco Schreuder Christoph Steiner
Berichterstatter Vorsitzender