10609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs-gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Art. 1 und 4:
Die gegenständlichen Absatzbezeichnungen können im Zusammenhang mit der Aufhebung des § 734 Abs. 2 ASVG bzw. des § 257 Abs. 2 B-KUVG durch den in Aussicht genommenen Gesetzesbeschluss (Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen) als gegenstandslos entfallen.
Zu Art. 2 und 3:
Es kommt jeweils zu redaktionellen Berichtigungen ohne inhaltliche Änderung der Bestimmungen des § 20 Abs. 2 GSVG bzw. § 16 Abs. 5 BSVG.“
Ein im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:
„Mit den vorgesehenen Abänderungen soll die im § 742a ASVG bereits verankerte Möglichkeit der Durchführung von COVID-19-Tests für asymptomatische Personen durch ärztliche Hausapotheken in den Parallelbestimmungen (§ 380a GSVG, § 374a BSVG bzw. § 261a B-KUVG) mit Wirksamkeit ab 1. April 2021 nachvollzogen werden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 05 04
Claudia Hauschildt-Buschberger Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender