10614 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Einführungsgesetz zur Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, das Asylgesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden sowie die Anfechtungsordnung und das Vollzugsgebührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens zur Hereinbringung von Forderungen und die verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Exekutionspaket

-       Erweitertes Exekutionspaket – erleichterte Exekution auf Forderungen und Vermögensrechte

-       Konzentration der Zuständigkeit

-       Weitergeltung exekutionsrechtlicher Entscheidungen im Insolvenzverfahren

-       Abbruch des Exekutionsverfahrens bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit

-       Anpassung des Schuldenregulierungsverfahrens

-       Erweiterte Einsicht in bestimmte Exekutionsdaten

-       Redaktionelle Änderungen

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Johannes Hübner und MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky..

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 05 04

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                 Claudia Hauschildt-Buschberger

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende