10619 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler geändert wird

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Änderung dient der Berichtigung eines Redaktionsversehens.

Kompetenzrechtliche Grundlage:

Ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz gründet sich kompetenzrechtlich hinsichtlich des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler auf Art. 17 B-VG („Stellung des Bundes als Träger von Privatrechten“).

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.“

Im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates haben die Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der auszugsweise wie folgt begründet war und beschlossen wurde:

„Es ist anzunehmen, dass zumindest bis zur Mitte des Jahres 2021 Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich entfallen und es zu weiteren Einnahmenausfällen für die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler kommt. Es ist daher erforderlich, die Dotierung des bereits etablierten Instruments der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, die zur Abfederung von Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern eingerichtet wurden, zu erhöhen.

Die derzeit vorgesehene Dotierung des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler soll von bis zu 120 Mio. Euro auf bis zu 140 Mio. Euro erhöht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 05 04

                               Andreas Lackner                                                           Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende