10626 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird
Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 bis Z 3 (§ 7 Abs. 3a, § 10 Abs. 13 und § 10 Abs. 16):
Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch COVID-19 Krisensituation zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen wird im Hinblick auf die Übernahme von Haftungen zugunsten von Veranstaltungen und Kongressen der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, für die ÖHT Verpflichtungen gemäß § 7 Abs. 1 im Einzelfall bis zu einem Obligo von 10 Millionen Euro an Kapital zuzüglich Zinsen und Kosten zu übernehmen. Diese Maßnahme soll gemäß § 10 Abs. 16 bis 31. Dezember 2021 befristet werden, wobei die haftungsgegenständlichen Veranstaltungen und Kongresse bis zum 31. Dezember 2022 durchzuführen sind. Im Hinblick auf Haftungen für Veranstaltungen und Kongresse, die aufgrund § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2a übernommen worden sind, wird klargestellt, dass bestehende Haftungen des Bundes durch das Außerkrafttreten nicht berührt werden.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 05 26
Ernest Schwindsackl Elisabeth Mattersberger
Berichterstatter Stv. Vorsitzende