10629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2021 betreffend ein Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Am 18. Dezember 2013 verständigten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rates im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Bankenunion darauf, dass für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) bis Ende 2023 eine gemeinsame Letztsicherung („Common Backstop“) entwickelt werden soll. Diese soll dazu dienen, der Einheitlichen Abwicklungsbehörde (Single Resolution Board – SRB) in jenen Fällen Finanzierungen zur Verfügung zu stellen, in denen der SRF nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist.

Der Euro-Gipfel vereinbarte bei seiner Tagung am 29. Juni 2018, dass die gemeinsame Letztsicherung für den SRF durch den ESM bereitgestellt und dieser durch eine Reform gestärkt werden soll. Am 4. Dezember 2018 hielt die Euro-Gruppe unter Einbindung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung nicht der Euro ist, die wesentlichen Eckpunkte der gemeinsamen Letztsicherung sowie einer Reform des ESM in einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs fest. Alle Elemente des Berichts wurden bei der Tagung des Euro-Gipfels am 14. Dezember 2018 gebilligt, darunter auch die Modalitäten für die Reform des ESM.

Österreich ist Mitglied des ESM. Für die Umsetzung der oben genannten Vorhaben ist eine Änderung des 2012 in Kraft getretenen Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (BGBl. III Nr. 138/2012 idF BGBl. III Nr. 27/2015, kurz: ESM-Vertrag) erforderlich. Die Euro-Gruppe wurde vom Euro-Gipfel am 14. Dezember 2018 ersucht, bis Juni 2019 die erforderlichen Änderungen des ESM-Vertrags vorzulegen.

Gemäß den Beschlüssen der Bundesregierung vom 13. März 2019 (sh. Pkt. 6, Beschl.Prot. Nr. 49) und vom 12. Juni 2019 (sh. Punkt 10, Beschl.Prot. Nr. 2) und der entsprechenden Ermächtigungen durch den Bundespräsidenten wurden Verhandlungen über die Änderung des ESM-Vertrags aufgenommen.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die Entscheidungen zur Reform des ESM und zur vorzeitigen Einführung der gemeinsamen Letztsicherung für den SRF vom Frühjahr 2020 auf einen geeigneteren Zeitpunkt verschoben. Am 30. November 2020 verständigte sich die Euro-Gruppe sodann auf den Zeitplan für die Ratifikation des Übereinkommens zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 13. Jänner 2021 (siehe Pkt. 19 des Beschl. Prot. Nr. 44) und der entsprechenden Bevollmächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurde das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Übereinkommen zur Änderung des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-V Änderungsübereinkommen) am 27. Jänner 2021 von Österreich gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des ESM unterzeichnet. Gemäß der Erklärung der Euro-Gruppe vom 30. November 2020 ist es das gemeinsame Ziel, dass das ESM-V-Änderungsübereinkommen mit Beginn 2022 in Kraft tritt.

 


 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr. Johannes Hübner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 05 26

                                      Otto Auer                                                              Elisabeth Mattersberger

                                   Berichterstatter                                                                     Stv. Vorsitzende