10637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Anpassung an die aktuelle Fassung des Bundesministeriengesetzes.“
Im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates haben die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war und beschlossen wurde:
„Das bisher zulässige Opt-out nach § 4 Abs. 4b KA-AZG läuft mit 30. Juni 2021 aus. Nunmehr wird vorgesehen, dass das Opt-out bis 30. Juni 2025 im bisherigen Ausmaß verlängert wird. Für weitere drei Jahre soll ein Opt-out bis zu einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 52 Stunden zulässig sein.
Ein Auslaufen des Opt-out ist derzeit jedoch nicht möglich, da nicht genügend Ärztinnen und Ärzte für die bestehenden Versorgungsstrukturen zur Verfügung stehen. Dazu kommt der zusätzliche zu erwartende Arbeitsaufwand im Rahmen der Bekämpfung und Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
Das Inkrafttreten am 1. Juli 2021 stellt eine nahtlose Verlängerung, ohne Unterbrechung eines Durchrechnungszeitraumes, sicher.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Johanna Miesenberger, Heike Eder, BSc MBA, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.
Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Wien, 2021 05 26
Bernhard Hirczy Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende