10652 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 2001 und das Heeresdisziplinargesetz 2014 geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses des Nationalrates:

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) und dessen Eindämmungsmaßnahmen, auch im Rahmen von Assistenzeinsätzen des Bundesheeres, erfolgte erstmalig in der 2. Republik die Teilmobilmachung des Bundesheeres durch die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Präsenzstandes zum Aufschubpräsenzdienst bzw. von Wehrpflichtigen des Milizstandes zum Einsatzpräsenzdienst (BGBl. II Nr. 101/2020 und 131/2020). Dabei zeigte sich, dass es auf Grund der unterschiedlichen Wehrdienste, zu denen die betreffenden Soldaten herangezogen wurden, zu erheblichen Unterschieden bei den Bezugsansprüchen nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) kam. Diese erkannten Probleme sollen mit der vorliegenden Novelle durch eine Harmonisierung der einsatzspezifischen Besoldung weitgehend bereinigt werden. In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechenden Formalanpassungen im Heeresdisziplinargesetz 2014 erforderlich.

Des Weiteren soll zur Hebung von freiwilligen Meldungen für Milizübungen von Soldaten im Grundwehrdienst eine Freiwilligenprämie und eine Kaderausbildungsprämie ins Leben gerufen werden.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Otto Auer, MMag. Elisabeth Kittl, BA und Markus Leinfellner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                               Bernhard Hirczy                                                                Wolfgang Beer

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender