10669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:
„1. Zu § 4 Abs. 4a Z 5:
§ 4 Abs. 4a IVF-Fonds-Gesetz regelt den Personenkreis, der – bei Erfüllung der Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes (wie z.B. medizinische Indikation, Altersgrenzen, Hauptwohnsitz) – auf Grund seiner Staatsbürgerschaft bzw. seines Aufenthaltstitels Anspruch auf Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds hat.
Vor dem Hintergrund des Brexit-Austrittsabkommens und den darin getroffenen Regelungen zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels „Artikel 50 EUV“ an Fremde, die nach Titel II des Zweiten Teils des Brexit-Austrittsabkommens berechtigt sind, sich im Bundesgebiet aufzuhalten oder einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu begründen, wurde die Aufzählung der Arten von Aufenthaltstiteln in § 8 Abs. 1 NAG ergänzt, diese Ergänzung wird nunmehr ins IVF-Fonds-Gesetz übernommen.
Mit der Aufnahme des § 8 Abs. 1 Z 13 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, in § 4 Abs. 4a Z 5 wird klargestellt, dass auch Inhaber/innen eines Aufenthaltstitels „Artikel 50 EUV“ bei Vorliegen sämtlicher weiterer Voraussetzungen Anspruch auf eine Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds haben.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 06 22
Claudia Hauschildt-Buschberger Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender