10669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

1. Zu § 4 Abs. 4a Z 5:

§ 4 Abs. 4a IVF-Fonds-Gesetz regelt den Personenkreis, der – bei Erfüllung der Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes (wie z.B. medizinische Indikation, Altersgrenzen, Hauptwohnsitz) – auf Grund seiner Staatsbürgerschaft bzw. seines Aufenthaltstitels Anspruch auf Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds hat.

Vor dem Hintergrund des Brexit-Austrittsabkommens und den darin getroffenen Regelungen zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels „Artikel 50 EUV“ an Fremde, die nach Titel II des Zweiten Teils des Brexit-Austrittsabkommens berechtigt sind, sich im Bundesgebiet aufzuhalten oder einen Aufenthalt im Bundesgebiet zu begründen, wurde die Aufzählung der Arten von Aufenthaltstiteln in § 8 Abs. 1 NAG ergänzt, diese Ergänzung wird nunmehr ins IVF-Fonds-Gesetz übernommen.

Mit der Aufnahme des § 8 Abs. 1 Z 13 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, in § 4 Abs. 4a Z 5 wird klargestellt, dass auch Inhaber/innen eines Aufenthaltstitels „Artikel 50 EUV“ bei Vorliegen sämtlicher weiterer Voraussetzungen Anspruch auf eine Mitfinanzierung durch den IVF-Fonds haben.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 06 22

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender