10685 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes):
Zu Z 1 (§ 7 Abs. 4 Z 4):
Bereinigung eines Redaktionsversehens im Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017.
Zu Z 2 (§ 35 Abs. 3a):
Da die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte uneinheitlich ist und eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Rechtsfrage fehlt, soll ausdrücklich klargestellt werden, dass sich der Kostenersatz im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nach funktionellen Kriterien richtet.
Zu Z 3 und Z 4 (§ 59 Abs. 5 bis 7):
Bereinigung eines Redaktionsversehens und Inkrafttretensbestimmungen.
Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985):
Zu Z 1:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll ein Inhaltsverzeichnis eingefügt werden.
Zu Z 2 (§ 79 Abs. 22 Z 1):
Bereinigung eines Redaktionsversehens im Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2021.
Zu Z 3 (§ 79 Abs. 24):
Inkrafttretensbestimmung.“
Entscheidende Punkt eines gesamtändernden Abänderungsantrages im Plenum des Nationalrates war es, im Verwaltungsverfahren für mehr Transparenz und Struktur zu sorgen. So wird unter anderem dann, wenn eine erstinstanzliche Behörde die Beschwerde dem Gericht zweiter Instanz vorlegt, künftig die Partei eine schriftliche Verständigung darüber bekommen. Grundsätzlich wurde damit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 06 22
Heike Eder, BSc MBA Karl Bader
Berichterstatterin Vorsitzender