10694 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 17. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (AlVG):

Zu Z 2 (§ 20 Abs. 7):

Diese Änderung soll auch jenen Personen den Zugang zum Bildungsbonus eröffnen, deren Maßnahmen bereits vor dem Oktober 2020 begonnen haben und im Juli 2021 noch andauern werden. Das trifft insbesondere auf die länger dauernden Pflegekraftausbildungen zu. Ein Anspruch auf den Zusatzbeitrag zum Arbeitslosengeld muss gleichfalls als Voraussetzung für den Bildungsbonus bestehen.

Zu Z 3 (§ 36c Abs. 4):

§ 36c Abs. 4 ermöglicht dem Arbeitsmarktservice Transparenzportalabfragen, um die gesetzlich vorgesehene Prüfung des Einkommens von Leistungsbezieherinnen und -beziehern nach dem AlVG verwaltungsökonomisch auch auf diesem Weg zu ermöglichen.

Zu Artikel 2 (SUG):

Die Regelung sieht eine Erhöhung des Zugangsalter zur Sonderunterstützung vor. Das Zugangsalter soll von der Vollendung des 52. Lebensjahres bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres in Schritten, von je neun Monaten pro Kalenderjahr, beginnend 2023 bis zum Jahr 2035 erfolgen.

Der Entfall der Z 1 in Art. V Abs. 7 soll klarstellen, dass derart alte Sozialpläne mittlerweile keine Wirkung im Rahmen der Sonderunterstützung mehr entfalten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Bericht in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ernest Schwindsackl und Korinna Schumann.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 07 13

                      Dipl.-Ing. Andrea Holzner                                                   Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende