10697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Entfall des Ausdrucks dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.“

Im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates haben die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war und beschlossen wurde:

„Zu Z. 1 (§ 5b):

Die Auswirkungen der COVID-19-Krise haben bei Menschen verschiedenster Bevölkerungsschichten zu Einkommenseinbußen geführt. Wie sich zeigt, betreffen diese nicht nur vor der Pandemie bereits von Armut und Ausgrenzung gefährdete Menschen, sondern reicht dieses Phänomen mittlerweile weiter in die Gesellschaft hinein. Seit geraumer Zeit weisen gemeinnützige Organisationen darauf hin, dass Menschen zunehmend nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnkosten zu bestreiten und daher Gefahr laufen, ihr dringendes Wohnbedürfnis nicht mehr decken zu können. Diese Folgewirkung der Pandemie wird nach dem Auslaufen des so genannten ‚Mietmoratoriums‘, das in den COVID-19-Justizbegleitgesetzen verankert war, verschärft.

Experten und Expertinnen rechnen daher im Jahr 2021 und – zeitverzögert – vor allem für die Jahre 2022 und 2023 mit einem starken Anstieg von Räumungsklagen bzw. Delogierungen. Nachdem es sich beim Wohnen um ein existentielles Grundbedürfnis handelt, hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Wohnungssicherung zu ergreifen, um dem bereits jetzt absehbaren negativen Trend entgegenzuwirken.

Zu diesem Zweck werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt 24 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen Projekte finanziert werden, die der Wohnungssicherung und Delogierungsprävention dienen. Dies soll einerseits dadurch erfolgen, dass den betroffenen Haushalten entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stehen. Andererseits sollen mit den Projektmitteln Mietzinsrückstände sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Gerichtskosten) übernommen werden, die in der Pandemie entstanden sind, soweit vorrangige Fördermöglichkeiten auf der regionalen Ebene ausscheiden. Geschäftsraummieten sind von der Förderung nicht erfasst.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen, die mit der Tätigkeit Wohnungssicherung einhergehen, ist eine erfolgreiche Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens durch ein gemeinsames Vorgehen der mit Fragen der Delogierungsprävention befassten Organisationen in Österreich anzustreben.

Die Eckpunkte für die Durchführung und die Auszahlung der Förderung sowie die Voraussetzungen der Zuwendungen für die betroffenen Haushalte sind in einer Richtlinie des Sozialministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister festzulegen.

Zu Z. 2 (§ 6):

Der Entfall des Ausdrucks in § 6 dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Marlies Steiner-Wieser, Bernhard Hirczy, Korinna Schumann und Andrea Michaela Schartel.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 07 13

                               Andreas Lackner                                                           Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende