10699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Holzhandelsüberwachungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Mit der Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, wird ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgeschrieben und ein verbindliches Unionsziel für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch der Union für 2030 festgelegt. Dabei werden u.a. auch Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe aus forstwirtschaftlicher Biomasse normiert.

Die Umsetzung der betreffenden Richtlinienbestimmungen (Umsetzungsfrist 30.6.2021) soll in einer Verordnung auf der Grundlage des Holzhandelsüberwachungsgesetzes (HolzHÜG) erfolgen, weswegen nun eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen werden soll.

Weiters hat die Vollzugspraxis das Erfordernis weniger Änderungen bzw. Klarstellungen gezeigt. Insbesondere sollen die Höchststrafdrohungen erhöht werden, sodass von den Bezirksverwaltungsbehörden Strafen verhängt werden, die entsprechend den Verpflichtungen der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 und der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Otto Auer, Andrea Kahofer, Michael Bernard und Silvester Gfrerer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.


Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 07 13

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                                      Martin Preineder

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender