10704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) erlassen wird sowie das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:

-       Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kaufverträgen über Waren, digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen durch Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkauf-Richtlinie

-       Sicherstellung der Rechtssicherheit von Verbrauchern durch die Schaffung spezifischer gewährleistungsrechtlicher Regelungen

-       Erleichterung der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Einbeziehung von Verträgen, bei denen der Verbraucher Daten als Gegenleistung zur Verfügung stellt, in das Verbraucher-Gewährleistungsrecht

-       Schaffung von Regelungen zu "Waren mit digitalen Elementen"

-       Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung beim Abweichen von objektiv erforderlichen Eigenschaften

-       Entfall des Erfordernisses, Gewährleistungsrechte gerichtlich geltend zu machen

-       Verlängerung der Vermutungsfrist für die Beweislastumkehr

-       Verlängerung der Verjährungsfrist

-       Ausweitung des Rückgriffs des gewährleistungspflichtigen Übergebers

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.


 

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 07 13

                                      Otto Auer                                                      Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende