10707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Islamgesetz 2015 geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Beschlusses

In einigen Bereichen hat die Erfahrung aus den letzten Jahren gezeigt, dass im islamischen Bereich die bisherigen Rechtsgrundlagen einen effektiven Vollzug der Bestimmungen nicht immer hinreichend ermöglicht haben. Der Entzug der staatlichen Rechtspersönlichkeit einer innerreligiösen Einrichtung, die beim Kultusamt hinterlegt wurde und dadurch den Status als öffentlich-rechtliche Rechtsperson erlangt hat, ist nach den geltenden Bestimmungen auch bei Vorliegen eines Versagungsgrundes (§§ 4, 5 IslamG) nicht möglich. Auch diese Einrichtungen müssen aber die Grundvoraussetzungen im Sinn des Islamgesetzes gewährleisten. Bei Einrichtungen und Funktionsträger/innen war nicht immer hinreichend klar, ob diese Teil einer islamischen Religionsgesellschaft waren oder davon unabhängige Rechtspersonen. Ebenso war die Überprüfung des Inlandsfinanzierungsgebots (§ 6 Abs. 2 Gebot zur Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung religiöser Bedürfnisse – sog. „Auslandsfinanzierungsverbot“) bisher nur anhand der allgemeinen Kooperationsbestimmung des § 25 IslamG möglich. Um eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, werden die Bestimmungen dahingehend konkretisiert.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Robert Seeber und Stefan Schennach.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Andrea Holzner gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 07 13

                      Dipl.-Ing. Andrea Holzner                                                           Karl Bader

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender