10710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Anhebung der Geldstrafen (sowohl Mindest- als auch Höchststrafen);
- Deutliche Anhebung der Entzugszeiten für Lenkberechtigungen für Geschwindigkeitsdelikte;
- Verdopplung des Beobachtungszeitraumes für Erstdelikte;
- Verpflichtende Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchungen bei besonders gefährlichen Verhältnissen (Überschreitung 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts).
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Ernest Schwindsackl, Martin Preineder und Mag. Harald Himmer.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 07 13
Bernhard Hirczy Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross
Berichterstatter Vorsitzender