10716 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur
über den Entschließungsantrag der Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen (296/A(E)-BR/2021)
Die Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Juni 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:
„Unter der Rubrik „Initiative „Sichere Gastfreundschaft – Testangebot Tourismus“ ist auf der Homepage des Tourismusministeriums folgendes zu lesen.
„Damit sich Gäste und Gastgeber in Österreich wohl und sicher fühlen, hat die Bundesregierung die österreichweite Initiative „Sichere Gastfreundschaft – Testangebot Tourismus“ erarbeitet. Damit gehören wir zu den internationalen Vorreitern und zu den sichersten Urlaubsländern der Welt.
Seit Anfang Juli 2020 stehen Beschäftigten in gewerblichen Beherbergungsbetrieben (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Inhaberinnen und Inhaber sowie sonstigen im Betrieb im direkten Kundenkontakt Tätigen) regelmäßig freiwillige Testungen auf den Erreger SARS-CoV-2 zur Verfügung. Seit 1. September 2020 steht das Angebot auch Beschäftigten in gewerblichen Gastronomiebetrieben, auf Campingplätzen und in Jugendherbergen offen. Mit 1. November 2020 können sich zusätzlich Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, für Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer/Reisebetreuer und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer) sowie Personen aus der Privatzimmervermietung regelmäßig testen lassen. Die Kosten für die Tests werden vom Bund durch eine eigene Förderung übernommen. Das Testangebot gilt auch wieder für die Sommersaison 2021.“
Am 27. Mai 2021 wurde die Regelung für die Gratistests für die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe nach dem Nationalrat auch im Bundesrat beschlossen, somit gilt dies auch diese Saison für die betroffenen Unternehmen. Allerdings sind nicht alle Beherbergungsbetreiber*innen in dieser Aktion inkludiert. Die Privatzimmervermieter*innen sind ausgeschlossen, was nur verwundern kann. Die Verwunderung, warum gerade diese Beherbergungsunternehmen, die dringend einer finanziellen Erleichterung bedürfen, ausgenommen sind, hilft den Privatzimmervermieter*innen jedoch wenig. Vielmehr ist eine zeitnahe (also vor der Sommersaison) Bereinigung dieses Versäumnisses anzustreben.
Für die Privatzimmervermieter*innen ist die Situation für ihre Gäste mitunter noch verfahrener. Diese Situation wird durch den Umstand noch verschärft, dass das Vorhandensein von Test-Möglichkeiten im nicht-städtischen Raum zumeist eingeschränkt ist. Wenn an nur einem Tag der Woche der Zugang zu Corona-Tests im Ort möglich ist, kann eher von einer fehlenden als existenten Testmöglichkeit gesprochen werden. Eine weitere Schranke ist mit der Beschränkung des unentgeltlichen Zugangs zu Corona-Tests auf Personen mit österreichischer E-Card gegeben. Für ein Tourismusland wie Österreich ist dies undurchführbar. Gerade Stammgäste müssen sich durch diese Regelung ausgeschlossen und unwillkommen fühlen.“
Der Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Andrea Kahofer.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Robert Seeber, Andrea Kahofer und Günther Novak.
Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen (dafür: S, F, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Andrea Kahofer gewählt.
Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Wien, 2021 07 13
Andrea Kahofer Dr. Andrea Eder-Gitschthaler
Berichterstatterin Vorsitzende