10730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (20. FSG-Novelle)
Die in § 7 FSG geregelte Verkehrszuverlässigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung. Das Fehlen oder der Wegfall der Verkehrszuverlässigkeit stellt einen Grund für die Nicht-Erteilung oder Entziehung der Lenkberechtigung dar. Die in § 7 Abs. 3 FSG beispielsweise aufgezählten Gründe für Verkehrsunzuverlässigkeit enthalten auch diverse Gerichtsdelikte, die nicht unbedingt im direkten Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen stehen müssen, jedoch erkennen lassen, dass es sich bei dieser Person um keine mit den rechtlichen Werten verbundene Person handelt. Überdies ist davon auszugehen, dass die Verwendung von Kraftfahrzeugen für einen (potentiellen) Täter eine Erleichterung bei der Begehung solcher Taten darstellt, was zu unterbinden ist.
Die Liste der in § 7 Abs. 3 FSG aufgezählten Delikte wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates um die terroristischen Straftatbestände des Strafgesetzbuches erweitert. Obwohl die Aufzählung der Delikte in § 7 Abs. 3 nur demonstrativ, d.h. nicht als abschließend zu betrachten ist, kommt der ausdrücklichen Nennung der Delikte eine gewichtige Rolle im Hinblick auf eine einheitliche Vollziehung zu.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 07 13
Claudia Hauschildt-Buschberger Robert Seeber
Berichterstatterin Vorsitzender