10732 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird

Am 2. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 beschlossen. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung der aus Artikel 14 der Verordnung resultierenden Verpflichtungen hinsichtlich eines technischen Systems für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen und Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung („Once-Only-Principle“) geschaffen werden.

Das Unternehmensserviceportal des Bundes weist bereits heute neben einer hohen Schnittstellendichte zu anderen Systemen der Verwaltung die technischen Voraussetzungen für die Vorbefüllung elektronischer Formulardatenfelder auf und stellt daher die geeignete technische Basis für die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung dar. Das Unternehmensserviceportal soll daher mit den entsprechend benötigten weiteren Funktionalitäten ausgestattet werden. Diese Funktionalitäten sollen darüber hinaus auch in generischer Form zur Verfügung stehen und die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf nationaler Ebene ermöglichen.

Neben Maßnahmen zum Austausch von Informationen ist die Erfassung, Kategorisierung und Analyse der einer Behörde oder anderen Institution aufgrund einer Rechtsvorschrift von einem Rechtsunterworfenen zur Verfügung gestellten oder übermittelten Informationen Voraussetzung für die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem durch Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen innerhalb der Verwaltung Rechnung.

 

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Judith Ringer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Judith Ringer gewählt.


Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 07 13

                              Ing. Judith Ringer                                                        Mag. Harald Himmer

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzender