10752 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag 1925/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrates am 5. Oktober 2021 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Zu § 2 Abs. 1 zweiter Satz:
Ein inhaltlicher Zusammenhang besteht insofern, als die Änderung des Betrieblichen Testungs-Gesetzes ebenso wie die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes Maßnahmen im Rahmen der Teststrategie des Bundes betreffen.
Der Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, behandelt in Ziffer 3 die Verlängerung des Kostenersatzes für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen nach § 5a des Epidemiegesetzes 1950. Die Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2 des Bundes (BMSGPK, Version vom 11.03.2021) sieht drei Säulen bei den bevölkerungsweiten Screeningprogrammen vor: (i) Testungen in öffentlichen Teststraßen, (ii) Testungen durch Apotheken und (iii) betriebliche Testungen gemäß dem Betrieblichen Testungs-Gesetz. Mit der Verlängerung des öffentlichen Testangebots durch die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes ist es angezeigt, auch den Kostenersatz von Testungen auf betrieblicher Ebene zu verlängern.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Sonja Zwazl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 10 19
Claudia Hauschildt-Buschberger Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender