10754 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 und 2 (Inhaltsverzeichnis, § 24h samt Überschrift):

In den Gesetzestext soll aufgenommen werden, dass zum Zweck der Ausstellung von Impfzertifikaten die im Impfregister gespeicherten Daten verarbeitet werden dürfen.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Da die Verarbeitung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten zum Zweck der Ausstellung der Impfzertifikate nunmehr im Epidemiegesetz 1950 (vgl. insbesondere dessen § 4e) geregelt ist, ist eine Regelung im Gesundheitstelematikgesetz 2012 nicht erforderlich. Vielmehr macht jedoch die besondere COVID-19-Situation eine Verlängerung der covidspezifischen Maßnahmen erforderlich, weshalb die erleichterten Bedingungen gemäß § 27 Abs. 12a, 12b, 14a bis 14c iVm Abs. 16 zur Erleichterung der Vermeidung von Menschenmassen verlängert werden sollen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 10 19

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender