10760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2021 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom 6. März 2018 in der Rechts-sache C‑284/16 (Slowakische Republik gg. Achmea BV) festgestellt, dass die Art. 267 und 344 AEUV dahin auszulegen sind, dass sie einer Bestimmung in einer internationalen Übereinkunft zwischen den Mitgliedstaaten wie Art. 8 des Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande und der Tsche-chischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen entgegenstehen, nach der ein Investor einer dieser Mitgliedstaaten im Fall einer Strei-tigkeit über Investitionen in dem anderen Mitgliedstaat gegen diesen ein Verfahren vor einem Schieds-gericht einleiten darf, dessen Gerichtsbarkeit sich dieser Mitgliedstaat unterworfen hat.

Von diesem Urteil sind sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sog. intra-EU Bilateral Investment Treaties – BITs) enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat Schiedsgerichtsbarkeit betroffen. Auch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen, BGBl. III Nr. 1/2002, ist von diesem EuGH-Urteil erfasst.

Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 8. Juli 2020 und der entsprechenden Bevollmächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten wurden mit der Republik Slowenien Verhandlungen über die Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen aufgenom-men und schließlich Einigung über das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegende Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen („Beendigungsabkommen“) erzielt.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Günther Novak.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 10 19

                       Ing. Isabella Kaltenegger                                                           Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende