10780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend eine Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. III Nr. 153/1997) hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedurfte daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter. Das Übereinkommen ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechts­bereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich war; es enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen (vgl. Erläuterungen, 127 der BlgNR, XX. GP).

Anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens hat Österreich zu Art. 21 Abs. 2 folgende Erklärung abgegeben:

„Die in Artikel 21 Absatz 2 vorgesehenen Modalitäten der Zustellung sind in Österreich nur zulässig, wenn sie in einem zwei- oder mehrseitigen Vertrag vorgesehen sind.“

Österreich nimmt nun in Aussicht, diese Erklärung zurückzunehmen. Die Rücknahme dieser Erklärung unterliegt Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG und bedarf, ebenso wie das Übereinkommen selbst, der Genehmigung durch den Nationalrat. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sebastian Kolland.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sebastian Kolland gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 11 30

                              Sebastian Kolland                                              Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende