10783 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID 19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 14. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch die Änderung in § 2 Abs. 2 letzter Satz wird eine sprachliche Bereinigung bewirkt.“
Ein im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:
„Es war das Ziel der österreichischen Bundesregierung, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und Testungen auch auf betrieblicher Ebene zu etablieren und zu forcieren. Um den Erfolg dieser Gesamtstrategie abzusichern, wurde die gesetzliche Grundlage für das Programm ‚Betriebliches Testen‘ durch Genehmigung des Gesetzesbeschlusses im Bundesrat am 21. Oktober 2021 zuletzt bis 31. Oktober 2021 verlängert.
Nach eher ruhigen Sommermonaten ist nun in den vergangenen Wochen ein Anstieg der Infektionszahlen und der 7-Tagesinzidenz zu beobachten. Mit der Rückkehr des regulären Schulbetriebs und der Zunahme körperlicher Kontakte – insbesondere in einer Altersgruppe, für die noch kein Impfschutz verfügbar ist bzw. die noch keine Schutzimpfung in Anspruch nehmen kann - ist eine weitere Verschlechterung der epidemiologischen Lage zu befürchten. Ein für das Infektionsgeschehen wesentlicher Teil der Bevölkerung hat bisher von den zur Verfügung stehenden Schutzimpfungen noch keinen Gebrauch gemacht.
Die Verlängerung des Programms ‚Betriebliches Testen‘, welches derzeit bis 31. Oktober 2021 möglich ist, ist daher bis 31. Dezember 2021 angezeigt.
Die österreichische Bundesregierung möchte damit die Anreizstrukturen für betriebliche Testungen aufrecht erhalten. Die Unternehmen sollen daher darüber hinaus weiterhin einen Anreiz erhalten, insbesondere ihre Mitarbeiter/innen und Kunden/Kundinnen auf das SARS CoV-2 Virus und seine Mutationen zu testen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Horst Schachner, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Mag. Franz Ebner und Sonja Zwazl.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 11 30
Claudia Hauschildt-Buschberger Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender