10784 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1999/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrates am 28. Oktober 2021 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit dem Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen wird die Möglichkeit verlängert, Unternehmen in Bezug auf Testmöglichkeiten zu fördern. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des Pandemiemanagements zur Sicherstellung eines niederschwelligen Angebots zur Erlangung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne des § 1 Abs. 5 Z 5 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG). Im unmittelbaren Zusammenhang damit stehen auch die Bestimmungen des COVID-19-MG über das Mitführen solcher Nachweise. Aus diesem Anlass werden durch die Novelle BGBl. I Nr. 183/2021 entstandene Redaktionsversehen und legistische Versehen behoben.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 11 30

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender