10788 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang
Das Institute of Science and Technology – Austria (IST-Austria) wurde mit dem IST-Austria-Gesetz (ISTAG), BGBl. I Nr. 69/2006 im Jahr 2006 als postgraduale Wissenschaftseinrichtung errichtet und dient gemäß § 2 Abs. 1 ISTAG der Spitzenforschung im Bereich der Grundlagenforschung. Die Finanzierung des IST-Austria erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 ISTAG durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang, BGBl. I Nr. 107/2006. In ihrer aktuell gültigen Fassung regelt diese Vereinbarung die Finanzierung des IST-Austria bis zum Jahr 2026. Darüber hinaus bestehen allerdings keine Finanzierungszusagen, was sich nachteilig auf das in das IST-Austria gesetzte Vertrauen und damit die weitere Entwicklung auswirken kann. Um dies zu vermeiden, soll die Vereinbarung zeitnahe aktualisiert werden.
Das Institute of Science and Technology Austria liegt auf Platz 355 der wissenschaftlichen Institutionen weltweit (Nature, nature index 2021 – academic institutions: https://www.natureindex.com/annual-tables/2021/institution/academic/all [19.06.2021]). Bei bloßer Berücksichtigung der Steigerungsrate von 47,7 Prozent („change in adjusted share 2019 – 2020“ – nähere Informationen zur Metrik unter: https://www.natureindex.com/news-blog/adjusted-metric-explainer [22.07.2021]) liegt das Institute of Science and Technology Austria (IST-A) sogar an 18. Stelle weltweit.
Einer der Gründe für diesen steilen Aufstieg ist neben der bedingungslosen Ausrichtung auf Exzellenz, die langfristige Sicherung der Finanzierung. Diese wird durch den Bund und das Land Niederösterreich sichergestellt, die sich dazu seit dem Jahr 2006 durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG verpflichten.
Nach mittlerweile 15 Jahren Erfahrung in der Verwaltung des IST-Austria, die von hohem Wachstum gekennzeichnet waren, zeigt sich, dass die ursprüngliche Aufteilung nach Kostenarten nicht mehr sachgerecht ist, weil Phasen eines hohen Wachstums mit einer anderen Kostenstruktur verbunden sind als der Dauerbetrieb einer etablierten und weltweit anerkannten Institution. Aus diesem Grund soll mit der vorliegenden Novelle zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B‑VG anstatt der Finanzierung nach Kostenarten eine prozentuale Aufteilung zwischen den beiden Erhaltern Bund und Land Niederösterreich vorgesehen werden.
Zudem werden mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates folgende Ziele verfolgt:
– Festlegung einer Maximalsumme für beide Erhalter ungeachtet der bestehenden Verpflichtungen gemäß den Art. II und III (Art. Ia Abs. 2 in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes),
– Festlegung des Aufteilungsschlüssels von 75:25 (in Prozent) zwischen den Erhaltern (Art. Ia Abs. 2 in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes) sowie
– Etablierung eines Koordinierungsausschusses zur Steuerung und Durchführung der Vereinbarung in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes (Art. Ib in der Fassung des vorgeschlagenen Entwurfes).
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Doris Hahn, MEd MA, Otto Auer und Martin Preineder.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger gewählt.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 11 30
Ing. Isabella Kaltenegger Stefan Schennach
Berichterstatterin Vorsitzender