10792 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz)

Mit diesem Beschluss des Nationalrates, mit welchem das EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG), das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), das Grenzkontrollgesetz (GrekoG) und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StBG) geändert werden (Erstes EU-Informationssysteme–Anpassungsgesetz), sollen die erforderlichen Adaptierungen aufgrund der rezenten Verordnungen der Europäischen Kommission betreffend das – bereits bestehende – Schengener Informationssystem (im Folgenden: SIS) und das neu geschaffene Einreise-/Ausreisesystem (engl.: Entry/Exit System, im Folgenden: EES) vorgenommen werden.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Festlegung der zentralen Zugangsstelle gemäß Art. 29 der EES-Verordnung

-       Anpassung der nationalen Systeme zur Harmonisierung mit EU-rechtlichen Bestimmungen

-       Schaffung von Datenübermittlungsbestimmungen sowie Einräumung von Abfragemöglichkeiten des SIS für die Staatsbürgerschaftsbehörden

-       Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zum Abstempeln von Reisedokumenten von bestimmten Drittstaatsangehörigen

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Miesenberger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Miesenberger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit  den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 11 30

                          Johanna Miesenberger                                                    Mag. Harald Himmer

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender