10793 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 17.12.2021
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. xxx/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „31. März 2022“ ersetzt.
2. Nach § 25
Abs. 11c wird
folgender Abs. 1a1d
eingefügt:
„(1a) Abweichend von 1d) § 2 Abs. 1
kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine
Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen
(oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten
als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt
werden.“
3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:
„(1d) § 2 Abs. 1
zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der
Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten/xxxx
tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit
31.12.2022 außer Kraft.“