10793 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Erstellt am 17.12.2021

Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,

die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG), BGBl. I Nr. 53/2021, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. xxx/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „31. Dezember 2021“ durch die Wortfolge „31. März 2022“ ersetzt.

2. Nach § 25 Abs. 11c wird folgender Abs. 1a1d eingefügt:

„(1a) Abweichend von 1d) § 2 Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.“

3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten/xxxx tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.“