10815 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert wird
Durch eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991 – VVG, BGBl. Nr. 53/1991, wird die Beugehaft nach dem Inkrafttreten der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH 7.10.2020, G 164/2020 ua.) wiedereingeführt, eine höchstzulässige Gesamtdauer der Beugehaft festgelegt und ein neues, erweitertes Rechtsschutzinstrumentarium geschaffen.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sebastian Kolland.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Dr. Johannes Hübner und Stefan Schennach.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, teilweise F, dagegen: teilweise F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sebastian Kolland gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 12 20
Sebastian Kolland Karl Bader
Berichterstatter Vorsitzender