10824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Anpassungen an die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie die Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken in Bezug auf geografische Angaben bei Spirituosen.

Weiters sind Anpassungen betreffend die Bestimmungen zur Einfuhr von Waren erforderlich, da die amtlichen Kontrollen nunmehr durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit erfolgen. Dieses Bundesamt nimmt – auf der Grundlage des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes – GESG, BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2021 – seine Tätigkeit mit dem Jahr 2022 auf.

Betreffend die Strafen kommt es zu einer Absenkung des Strafrahmens und zum Entfall der Mindeststrafen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 202 12 20

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender