10827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit diesem Gesetzesantrag erfolgt eine Zitierungsanpassung an das aktuelle EU-Jugendprogramm „Europäisches Solidaritätskorps“.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Mag. Dr. Doris Berger-Grabner gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                           Heike Eder, BSc MBA

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende