10842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechts­bereinigungs­gesetz geändert werden, hat der Justizausschuss in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Es ist weiterhin erforderlich, die Funktionsfähigkeit der im Parteien- und Medienrecht in den betreffenden Materien- und Organisationsgesetzen vorgesehenen behördlichen Kollegialorgane und der zur Beratung und Beschlussfassung eingerichteten Gremien unter den durch die COVID-19-Pandemie nach wie vor erschwerten Bedingungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden die mit der Novelle BGBl. I Nr. 10/2021 eingefügten, nur im Fall solcher außergewöhnlicher Verhältnisse zur Anwendung gelangenden Regelungen zur Beratung und Entscheidungsfindung in Videokonferenzen und mittels Umlaufbeschlüssen (vgl die Begründung in IA 968/A, XXVII. GP) erneut um ein halbes Jahr verlängert.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                                      Otto Auer                                                      Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende