10844 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss wird die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl. Nr. L 111 vom 25.04.2019 S. 59 – in der Folge „Richtlinie (EU) 2019/633“ – in nationales Recht umgesetzt. Ziel der EU-Richtlinie ist, dass landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Für die zumeist kleinen und mittleren Betriebe (KMU) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte zwischen KäuferInnen und LieferantInnen.

So soll dem sogenannten "Fear Effect" (Angst, Klagen einzubringen, weil eine Auslistung befürchtet wird) entgegengewirkt werden, indem ab März 2022 beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine Erstanlaufstelle zur Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden soll. Definiert werden mit dem Entwurf darüber hinaus Verbote von unlauteren Handelspraktiken in diesem Bereich. Zu den Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen, zählen demnach mit bestimmten Fristen etwa Themen wie Zahlungsverzug oder kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel. Zudem werden Handelspraktiken definiert, die zwar verboten sind, es sei denn, diese sind zuvor "klar und eindeutig" in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung zwischen LieferantIn und KäuferIn vereinbart worden. Dazu zählen unter anderem Themen wie Zahlungen für nicht verkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die an den Lieferanten oder die Lieferantin zurückgehen.

Der bestehende Fokus auf den niedrigsten Preis für EndkonsumentInnen führt mittel- bis langfristig dazu, dass die erste Stufe der Lieferkette, nämlich die Produktion, besonders unter Druck gesetzt wird und letztlich viele MarktteilnehmerInnen, insbesondere KMU, aus dem Markt ausscheiden, was zu Arbeitsplatzverlusten führt und die Produktvielfalt verringert. Dies erhöht die Marktkonzentration automatisch, bewirkt das Gegenteil der Zielsetzung des Wettbewerbsrechts, schadet langfristig den KonsumentInnen und geht zulasten von Arbeitsplätzen und der Resilienz. Konsumentenwohlfahrt darf aber nicht nur die Preise für KonsumentInnen im Fokus haben, sondern es muss auch auf langfristige Auswirkungen, wie insbesondere bessere Qualität, mehr Innovation und Vielfalt abgestellt werden.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                            Elisabeth Wolff, BA                                                               Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende