10846 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2092/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechniker­gesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird, hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie am 1. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Peter Haubner und Dr. Elisabeth Götze mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Zu § 2 Abs. 1 zweiter Satz:

Ziel der österreichischen Bundesregierung ist es, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und Testungen auch auf betrieblicher Ebene zu etablieren und zu forcieren. Um den Erfolg dieser Gesamtstrategie abzusichern, wurde das Programm ‚Betriebliches Testen‘ zuletzt bis 31.12.2021 verlängert. Ab Oktober 2021 kam es jedoch in hohem Tempo zu einem Fallzahlenanstieg und es zeichnete sich eine immer prekärere Lage hinsichtlich der Spitalsauslastung ab, die insbesondere auch der Delta-Variante von SARS-CoV-2 geschuldet war. Neben den von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen ist daher ein weiteres Testen mit möglichst vielen Testangeboten an die Bevölkerung, somit insbesondere auch in den Betrieben und Arbeitsorten, angezeigt um der Ausbreitungsdynamik von SARS-CoV-2 zu begegnen.“

Dem Beschluss des Nationalrates lag auch ein in Zweiter Lesung eingebrachter Abänderungsantrag zugrunde, der wie folgt begründet war:

„Der Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Kunden und Kundinnen von Betrieben sowie betriebsfremden Personen zu regelmäßige Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus soll möglichst nieder­schwellig sein, um die Bereitschaft zu Testungen zu erhöhen. Die zuletzt aufgekommene SARS-CoV-2 Virusvariante (Omikron) mit deutlich erhöhter Infektiosität verschärft die Situation weiter. Die Lage in den Intensivstationen und Krankenanstalten ist weiterhin angespannt.

Aus diesen Gründen ist es angezeigt, Unternehmen PCR-Gurgeltests zu fördern, bei denen die Proben-ahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betriebliches Testen außerhalb des Unterneh­mens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unternehmen organisiert dann die Logistik zum Labor und kommt für die Kosten der Laborauswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pauschalbetrag von EUR 15,- er­setzen.“

Im Zuge der Debatte im Nationalrat wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„Der Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Kunden und Kundinnen von Betrieben sowie betriebsfremden Personen zu regelmäßige Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus soll möglichst niederschwellig sein, um die Bereitschaft zu Testungen zu erhöhen. Die zuletzt aufgekommene SARS-CoV-2 Virusvariante (Omikron) mit deutlich erhöhter Infektiosität verschärft die Situation weiter. Die Lage in den Intensivstationen und Krankenanstalten ist weiterhin angespannt.

Aus diesen Gründen ist es angezeigt, Unternehmen PCR-Gurgeltests zu fördern, bei denen die Probenahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betriebliches Testen außerhalb des Unternehmens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unternehmen organisiert dann die Logistik zum Labor und kommt für die Kosten der Laborauswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pauschalbetrag von EUR 15,- ersetzen.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, Sonja Zwazl, Michael Bernard und Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                            Elisabeth Wolff, BA                                                               Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende